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   FG Thüringen, 02.04.2008 - IV 618/06   

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https://dejure.org/2008,20498
FG Thüringen, 02.04.2008 - IV 618/06 (https://dejure.org/2008,20498)
FG Thüringen, Entscheidung vom 02.04.2008 - IV 618/06 (https://dejure.org/2008,20498)
FG Thüringen, Entscheidung vom 02. April 2008 - IV 618/06 (https://dejure.org/2008,20498)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung eines Steinbruchbetriebs als dem verarbeitenden Gewerbe oder dem "Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden" zugehörig und entsprechende Gewährung einer beantragten Investitionszulage; Systematische Auslegung der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen, ...

  • Judicialis

    InvZulG 1999 § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Zugehörigkeit des Betriebs eines Kalksandsteinbruchs zum zulagebegünstigten "verarbeitenden Gewerbe" bei überwiegendem Verkauf von Baustoffen als Untergrund für Straßenbau

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Zugehörigkeit des Betriebs eines Kalksandsteinbruchs zum zulagebegünstigten "verarbeitenden Gewerbe" bei überwiegendem Verkauf von Baustoffen als Untergrund für Straßenbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.03.2002 - III R 44/97

    InvZulG 1993: Erhöhte Zulage bei verarbeitendem Gewerbe

    Auszug aus FG Thüringen, 02.04.2008 - IV 618/06
    Zum verarbeitenden Gewerbe gehören alle Firmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Erzeugnisse, gleich welcher Art, zu be- oder verarbeiten, und zwar in der Regel mit dem Ziel, dabei andere Produkte herzustellen, wobei es gleichgültig ist, ob diese in das Eigentum des Be- oder Verarbeiters übergehen oder nicht (Urteil des BFH vom 7. März 2002 III R 44/97, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 545, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 198, 169, unter Verweis auf die Vorbemerkungen zu Abteilung 2 der WZ 1979 - verarbeitendes Gewerbe).

    Die Einordnung durch Statistischen Landesämter haben die Finanzämter deshalb regelmäßig zu übernehmen, es sei denn, sie ist offensichtlich unzutreffend (Urteil des BFH vom 7. März 2003 III R 44/97, BFH/NV 2002, 1109).

  • BFH, 24.03.1999 - I R 114/97

    Grenzüberschreitende doppelstöckige Personengesellschaft

    Auszug aus FG Thüringen, 02.04.2008 - IV 618/06
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des BFH auch dann, wenn ein Steuerpflichtiger, hier die Klägerin, sich auf die abweichende Auffassung in ihren Dispositionen eingestellt hat (Urteil des BFH vom 24. März 1999 I R 114/97, BStBl II 2000, 399, BFHE 188, 315; Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Rdn. 136 zu § 4 AO).
  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auszug aus FG Thüringen, 02.04.2008 - IV 618/06
    Auch wenn die Verzeichnisse überwiegend statistischen Zwecken dienen, stellen sie eine Grundsystematik aller Wirtschaftszweige dar, bei der die Erkenntnisse fachlich kompetenter Gremien über die Gruppierungen wirtschaftlicher Institutionen verwertet worden sind (Urteil des BFH vom 23. März 2005 III R 20/00, BStBl II 2005, 497, BFHE 209, 186).
  • BFH, 23.10.2002 - III R 40/00

    InvZulG : Umgruppierung in nicht begünstigten Wirtschaftszweig

    Auszug aus FG Thüringen, 02.04.2008 - IV 618/06
    Zwar hat diese Einstufung nicht die Qualität eines Grundlagenbescheides i. S. des § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung, sie ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH jedoch von den Finanzämtern in aller Regel bei der Entscheidung über die Gewährung der Investitionszulage zu übernehmen, soweit sie nicht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt (Urteil des BFH vom 23. Oktober 2002 III R 40/00, BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360).
  • BFH, 24.02.1999 - III B 194/96

    Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993; grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus FG Thüringen, 02.04.2008 - IV 618/06
    Rechtsprechung, Verwaltung und auch der entscheidende Senat ziehen deshalb seit vielen Jahren für die Entscheidung der hier maßgeblichen Frage, ob ein Betrieb dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen ist, die Systematik der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen, Ausgabe 1979 (WZ 79), die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), oder aber für den hier streitigen Investitionszeitraum die Systematik der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen, Ausgabe 2003 (WZ 2003), als Dokumentation der Verkehrsauffassung heran (Urteil des BFH vom 24. Februar 1999, III B 194/96, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1999, 1123, und Urteil des Sächsischen Finanzgerichts -FG- vom 6. Oktober 2003 - 3 K 1724/02, zitiert nach Haufe Steuer Office Professional).
  • FG Sachsen, 06.10.2003 - 3 K 1724/02

    Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeit eines Steinbruchs mit

    Auszug aus FG Thüringen, 02.04.2008 - IV 618/06
    Rechtsprechung, Verwaltung und auch der entscheidende Senat ziehen deshalb seit vielen Jahren für die Entscheidung der hier maßgeblichen Frage, ob ein Betrieb dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen ist, die Systematik der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen, Ausgabe 1979 (WZ 79), die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), oder aber für den hier streitigen Investitionszeitraum die Systematik der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen, Ausgabe 2003 (WZ 2003), als Dokumentation der Verkehrsauffassung heran (Urteil des BFH vom 24. Februar 1999, III B 194/96, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1999, 1123, und Urteil des Sächsischen Finanzgerichts -FG- vom 6. Oktober 2003 - 3 K 1724/02, zitiert nach Haufe Steuer Office Professional).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 65/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 9. 2011 III R 64/08 -

    Der Sachverhalt ist nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) ansonsten mit dem der Sache IV 618/06 (Az. des Bundesfinanzhofs: III R 64/08) "völlig identisch".

    Das FG verwies zur Begründung auf sein Urteil vom selben Tag in dem Parallelverfahren IV 618/06.

  • FG Thüringen, 02.04.2008 - IV 619/06

    Investitionszulage: Der Einordnung durch das Statistische Landesamt ist

    Wegen der genauen Darstellung des streitigen Sachverhaltes, der Bearbeitung durch das Finanzamt und der Rechtsauffassung der beiden Parteien wird auf das mit derselben Post zugehende Urteil des Senats vom selben Tag (Aktenzeichen: IV 618/06) in einem völlig identischen Sachverhalt sowie auf die sich in den Akten des Parallelverfahrens befindlichen Unterlagen und Schriftsätze Bezug genommen und von einer Wiederholung der Darstellung in diesem Urteil abgesehen.

    Von der Darstellung der Entscheidungsgründe wird abgesehen und auf die Entscheidungsgründe des mit derselben Post zugehenden Urteils des Senats vom selben Tag in einem rechtlich identischen Parallelverfahren (Aktenzeichen: IV 618/06) verwiesen.

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